An dieser Stelle bieten Ihnen einige grundlegende Informationen zu den Berufbildern Friseur/in, Kosmetiker/in und Nageldesigner/in.
Alle Informationen sind den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, www.berufenet.arbeitsagentur.de, entnommen.
Friseure und Friseurinnen waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur, der Haarpflege sowie des Haarstylings, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up und verkaufen kosmetische bzw. Haarpflegeartikel.
Friseure und Friseurinnen arbeiten hauptsächlich in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Darüber hinaus finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten in Freizeiteinrichtungen wie Wellnesshotels und Bäderbetrieben. Auch bei Film- und Theaterproduktionen oder Modeschauen können sie tätig sein. Ebenso bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten im Verkauf von Kosmetikartikeln, z.B. in Parfümerien.
Friseur/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk angeboten. Durch Wahlqualifikationseinheiten verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Lesezeichen-tauglicher Link zur Berufsbeschreibung:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9910
Kosmetiker/innen beraten Kunden über Behandlungen zur Körper- und Schönheitspflege und führen Gesichts- sowie Ganzkörperbehandlungen durch. Daneben verkaufen sie kosmetische Produkte.
Kosmetiker/innen arbeiten hauptsächlich in Kosmetikstudios. Darüber hinaus sind sie unter anderem in Wellnesshotels oder Clubanlagen beschäftigt. Auch Parfümerien oder Drogeriemärkte kommen als Arbeitgeber infrage. Mitunter sind Kosmetiker/innen in Hautarztpraxen tätig.
Kosmetiker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Kosmetikinstituten, -salons und -studios angeboten. Durch Wahlqualifikationseinheiten verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Lesezeichen-tauglicher Link zur Berufsbeschreibung:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=14624
Quelle Bild: Bundesagentur für Arbeit, www.berufenet.arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit - Rechtsform: Bundesunmittelbare
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
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Tel.: 0911/179-0
Fax: 0911/179-2123
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www.berufenet.arbeitsagentur.de
Nageldesigner/innen führen die Hand- bzw. Fingernagelpflege durch und gestalten Nägel kosmetisch um. Sie bereiten die Nägel vor, modellieren und verzieren diese.
Nageldesigner/innen arbeiten in erster Linie in Kosmetikstudios. Darüber hinaus können sie auf Schönheitsfarmen oder in anderen Wellnesseinrichtungen, in Hotels oder auch in den Kosmetikabteilungen von Kaufhäusern beschäftigt sein.
Nageldesigner/in ist eine Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Weiterbildungsprüfung ist durch die zuständige Handwerkskammer geregelt. Darüber hinaus werden Weiterbildungen angeboten, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt sind.
Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden in Voll- oder Teilzeit bzw. in Blockform von privaten Bildungsträgern und von den zuständigen Handwerkskammern durchgeführt. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang teilweise nicht verpflichtend
Lesezeichen-tauglicher Link zur Berufsbeschreibung:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=77370